Rt89Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Unternehmen Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH

 

1.      Allgemeines

1.1.   Diese Bedingungen gelten für die Leistungen und Lieferungen der Fa. Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH an den Auftraggeber (AG), soweit die Vertragspartner nicht schriftlich Abweichendes vereinbart haben.

1.2.   Bedingungen des AG, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen sind für uns unverbindlich, auch wenn sie bei der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihren Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3.   Sollte auf das Vertragsverhältnis zum AG das Konsumentenschutzgesetz Anwendung finden, gilt dieses sinngemäß im Range vor unseren Geschäftsbedingungen.

1.4.   Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Abänderungen bleiben uns vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Angaben in, dem AG zur Verfügung gestellten, Regelplänen.

1.5.   Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleibt bei uns. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

1.6.   Von uns durchgeführte Berechnungen über Wasserqualität oder sonstige durch den Verkaufsgegenstand zu erzielende (Wasser-)Eigenschaften werden auf  Grund der von uns ermittelten oder uns zur Verfügung gestellten Analysenwerte und Informationen durchgeführt. Die Berechnungen sind unverbindlich. Die angebenden Werte können sich bei Veränderung der Analysenwerte, Abgabemengen und Durchflussleistungen ändern.

1.7.   Die Art der Arbeitsleistung bzw. der Verrechnung gibt der Kundendiensttechniker  am Serviceschein an. Die Kundendienstleitung behält sich jedoch vor, die Bewertung der Tätigkeit abzuändern, wenn dem Kundendiensttechniker nicht bekannte Fakten dies erfordern.

1 = Betreuungsleistung

2 = Gewähr-/Garantieleistung

3 = Inbetriebnahme in Regie oder pauschal

4 = Vertragswartung

5 = Montageleistung

6 = Regieleistung nach Aufwand

1.8.   Bei Auslandseinsätzen hat der AG für eine angemessene Unterkunft am Einsatzort zu sorgen und aufzukommen. Weitere, für Auslandseinsätze geltende Zusatzbestimmungen sind nachfolgend nicht näher erläutert und werden von der Kundendienstleitung bekanntgegeben.

 

2.      Arbeits-, Anfahrt- und Materialkosten.

2.1.   Die von uns als Stundensatz bezeichnete Vergütung deckt die mit der Durchführung des Auftrages verbundenen regulären Arbeitskosten. Fahrtkosten stellt Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH gesondert und nach Aufwand in Rechnung. Fahrtkosten sind nur enthalten, wenn ein Wartungsvertrag oder eine besondere Vereinbarung besteht. Materialkosten und etwa erforderliche außergewöhnliche Arbeitskosten (z.B. Überstundenzuschläge) werden gesondert in Rechnung gestellt. Leistungen und Ersatzteile werden zu den jeweils gültigen Tagespreisen verrechnet.

2.2.   Kann die Leistungserbringung im Rahmen einer Tour erfolgen (Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  bestimmt den Leistungszeitpunkt, mehrere Kunden können gemeinsam besucht werden), verrechnen wir die Fahrtkosten als anteilige Fahrtpauschale.

2.3.   Ist ein besonderes Verkehrsmittel (Flugzeug, Helikopter, Schiff etc.) zur Leistungserbringung erforderlich, hat der AG diesen Transfer zu organisieren und für die Kosten aufzukommen.

2.4.   Bei Vertragswartungen enthält die Leistungspauschale die für das Service der funktionsfähigen Anlage(n) erforderliche Arbeitszeit sowie die Anfahrt. Reparaturen und Materialien sind in dieser Pauschale nicht enthalten. Diese werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Wartungsvertragsarbeiten werden nur in der gesetzlich bzw. betrieblich geregelten Arbeitszeit ausgeführt.

2.5.   Ist für die Leistungsdurchführung ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, so darf Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH die Anfahrtskosten und seinen Zeitaufwand nach den jeweils gültigen Sätzen berechnen, wenn ihn der AG zum vereinbarten Zeitpunkt nicht die Gelegenheit zur Durchführung der Arbeit gibt.

2.6.   Kleinste Verrechnungseinheit für die Arbeitsleistung sind 15 Minuten. Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft des Servicetechnikers und endet bei dessen Abfahrt. Jede angefangene ¼ Stunde wird als volle Einheit zur Verrechnung gebracht. Dasselbe gilt für die Abrechnung der Fahrtzeit nach Aufwand.

2.7.   Pro Regieauftrag wird eine Rüstzeitpauschale verrechnet. Diese deckt den anteiligen Zeitaufwand für die mit dem Auftrag verbundene Administration und Teilebeschaffung des Kundendiensttechnikers.

 

3.      Umfang von Arbeiten und Lieferungen.

3.1.   Wird der jeweilige Umfang unserer Arbeit und Lieferverpflichtung nicht in einer schriftlichen Leistungsbeschreibung des Angebotes oder des Auftrages festgelegt, so sind die Erfordernisse vor Ort maßgebliche.

3.2.   Der Auftragnehmer ist ermächtigt, in zumutbarem Umfang (gem. Ö-Norm A 2060, Pkt. 2.10.6) zusätzliche Arbeiten auszuführen, die sich bei der Wartung oder einer in Auftrag gegebenen Reparatur als notwendig erweisen.

3.3.   Bei mehreren Wartungen im Vertragszeitraum wird die Gesamtjahreswartung, unabhängig von der Aufteilung des Aufwandes, in gleichen Teilbeträgen pro Wartung abgerufen.


4.      Kostenvoranschläge und Angebote:

4.1.   Kostenvoranschläge (KV) sind nur  verbindlich, wenn sie von Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.

4.2.   Ergibt sich vor Ort, dass für die ordnungsgemäße Leistungserbringung / Anlagenfunktion zusätzliche, den verbindlichen KV überschreitende Mehrleistungen erforderlich sind, so ist Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH berechtigt, diese ohne gesonderte Beauftragung durch den AG durchzuführen, sofern die Endsumme des KV nicht mehr als 15 % überschritten wird.

4.3.   Ist für die Erstellung des KV eine Begutachtung oder eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig, so hat der AG die dafür erforderlichen Aufwendungen in jedem Falle zu vergüten.

4.4.   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages  bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib und Rechenfehler, verpflichten die Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH nicht. Dies gilt insbesondere für Irrtümer der Leistungsbeschreibung des Angebotes. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Nur schriftliche Angebote der Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  sind gültig. Falls im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Angebot 30 Tage gültig.

 

5.      Berechnung und Zahlung:

5.1.   Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung über einen von der Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH eingeräumten Kreditrahmen, sind die Zahlungen wie folgt fällig. 1/3 der Auftragssumme zuzüglich MwSt. mit Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 der Auftragssumme zuzüglich MwSt. mit Versandbereitschaft und der Restbetrag zuzüglich MwSt. mit Rechnungserhalt. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung ist  die Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH berechtigt, sämtliche anderen, noch nicht fälligen Rechnungen unverzüglich fällig zu stellen. Gleiches gilt bei Annahmeverzug  des Käufers. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen ist der Käufer immer dann in Annahmeverzug anzusehen, wenn er die bedungenen Leistungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht abnimmt. Für den Fall des Zahlungsverzuges hat die Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen.

Der Käufer ist nicht berechtigt,  Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüche oder vom Verkäufer nicht anerkannte Gegenansprüche zurückzuhalten oder damit aufzurechnen

5.2.   Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber – nicht als Erfüllungsstatt – angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des AG. Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  kann angebotene Zahlung in Form von Scheck ohne Angabe von Gründen ablehnen.

5.3.   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über der Sekundärmarktrendite (SMR) österreichischer festverzinslicher Wertpapiere zu berechnen.

5.4.   Sind fixe Leistungs-/Fahrtpauschalen vereinbart, kommen diese auch dann zur Verrechnung, wenn der tatsächliche Aufwand für Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  geringer ausfällt.

5.5.   Die Einbehaltung eines Haftrücklasses durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht zulässig.

5.6.   Wird Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  im Vertragszeitraum die Durchführung der Vertragsarbeiten teilweise oder zu Gänze unmöglich gemacht (z.B. durch Stilllegen der Anlage) sind wir berechtigt 60 % der Auftragssumme als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.

 

6.      Auftragsannahme und Anlagenübernahme:

6.1.   die Annahme des Auftrages durch Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH erfolgt mit Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten unabhängig in welcher Form uns der Auftrag erteilt wurde.

6.2.   Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Auftrages abzulehnen.

6.3.   Die Übernahme einer von Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH gelieferten Anlage / Sache durch den AG erfolgt mit der Inbetriebnahme und Einschulung des Betreibers / Betriebspersonals. In jedem Falle aber gilt die Anlage / Sache ab dem Zeitpunkt der Nutzung mit allen rechtlichen Folgend als an den AG übergeben.

6.4.   Die Annahme und Anerkennung unserer Leistungen durch den AG erfolgt mit Unterschrift der örtlichen Kontaktperson auf dem Kundendienstauftrag oder einem entsprechendem Vordruck. Erfolgt keine Abnahme durch Unterschrift, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen ab Ausführung als ordnungsgemäß durchgeführt und abgenommen. Mit der Ausführung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

 

7.      Eigentumsvorbehalt:

7.1.   Die eingebauten Teile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Außenstände im Eigentum von Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH.

7.2.   Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter (wie z.B. Pfändung) hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts zieht, sofern eine anders lautende Erklärung nicht angegeben wurde, nicht den Vertragsrücktritt nach sich.

 

8.      Gewährleistung und Garantie:

8.1.   Der AG ist verpflichtet die erbrachte Leistung zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche, nachdem es möglich war den Schaden oder Mangel festzustellen, schriftlich angezeigt werden. Es muss Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung innerhalb angemessener Frist nachzuprüfen. Für Schäden durch Fremdeinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung haft wir nicht.

8.2.   Bei allen Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH nachgewiesenen Mängeln an Leistung oder Sache sind wir berechtigt, diese in einer angemessenen Frist nachzubessern oder die Sache gegen eine gleichartiges, einwandfreie auszutauschen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Wandlung. Behebbare Mängel verpflichten uns nicht zur Preisminderung.

8.3.   Die Gewährleistungsfrist für Leistungen und (Ersatz-) Teile beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Lieferung.

Bei Geschäften zwischen Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH und Endverbrauchern im Sinne des KSchG, gelten die Gewährleistungsbedingungen des KSchG in der bei  Geschäftsabschluss gültigen Fassung, sofern diese von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

8.4.   Von der Gewährleistung und besonderen Garantievereinbarungen ausgenommen sind Leuchtmittel aller Art, Sicherungen, mediumsberührte Messsensoren, Produkte mit Ablaufdatum und Verschleißteile wie Dichtungen, Stopfbüchsen etc.

8.5.   Werden vom Anlagenlieferanten empfohlene oder in einschlägigen Normen definierte Wartungsintervalle und Betriebskontrollen nicht eingehalten bzw. sind diese nicht nachweisbar dokumentiert, so erlischt der Gewährleistungsanspruch (ein allfälliger Garantieanspruch).

8.6.   Werden von uns nicht empfohlene Chemikalien eingesetzt bzw. wird durch den Einsatz von Fremdchemikalien die Verfahrenskombination beeinflusst oder ein Schaden verursacht, so erlischt der Gewährleistungsanspruch (ein allfälliger Garantieanspruch).

8.7.   Innerhalb der Gewährleistungsfrist (besonderen Garantiefristen) dürfen Service- und Reparaturarbeiten ausschließlich von Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH oder einem von uns schriftlich autorisierten Unternehmen durchgeführt werden. Widrigenfalls erlischt jeglicher Anspruch.

8.8.   Haftungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, für Drittschäden, für Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn oder Verdienst sind ausgeschlossen.

 

9.      Besondere Bedingungen für Arbeiten an Fremdanlagen:

9.1.   Der AG nimmt zur Kenntnis, dass Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH keine Gewähr leistet, für Funktionalität und Aufbereitungserfolg der zur Wartung übernommenen Fremdanlage.

9.2.   Lieferzeiten für Fremdteile können von Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH nicht garantiert werden. Für damit verbundene Anlagenausfälle bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernimmt Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH keine wie immer geartete Haftung.

9.3.   sind entsprechende Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen, ist Aqua Elegance Wellnesstechnik GmbH  berechtigt, nach Rücksprache mit dem AG auch größere Anlagenteile (z.B. Steuerung) gegen gleichwertige, neue zu ersetzen.

 

10.    Gerichtsstand:

10.1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart.

10.2. Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit, des für 6170 Zirl sachlich zuständigen Gerichtes.